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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Problem mit dem Konzeptpapier, bitte um Stellungnahme
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NordLB
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 16:10
Hallo, da ich schon von einigen gelesen und gehört habe, dass es ein Problem mit dem Konzeptpapier gab (weinge Seiten mit Lösungsheft). Viele habe dann weiter auf dem Konzeptpapier geschrieben ohne die Seiten heraus zunehmen. Wie sieht das die IHK wird es dann nicht gewertet? Am besten eine Antwort von einem Lehrer, danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 18:39
Obwohl ich im Unterricht darauf hingewiesen habe, dass das Konzept nicht beschrieben werden soll, sondern als Notizpapier dient, haben auch einige meiner Schüler dort weitergeschrieben. Der Prüfungsstress muss so groß sein, dass man den Hinweis übersieht.

Ich werde trotzdem die Lösungen werten.
die_da1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 18:50
Kontrollieren denn eigentlich unsere Lehrer (ausgewählte davon) unsere AP oder völlig unabhängige Leute von der IHK?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 18:54
In der Regel korrigiert ein Berufsschullehrer als Erstkorrektor und später korrigiert ein anderes Mitglied des Prüfungsausschusses als Zweitkorrektor nach.
Anny
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 18:54
Also unsere Aufsicht hat selbst gesagt, wir sollen da einfach weiterschreiben... Hat auch nicht gewusst, dass man den Bogen nur hätte raustrennen müssen... Naja, aber sie ist auch erst seit 27 Jahren Lehrerin...

Unser Klassenlehrer, der die Prüfungen u.a. durchschaut hat gesagt, wir sollen uns keine Sorgen machen, er wertet das mit... Also Glück gehabt!
die_da1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 18:56
Und dieser Berufsschullehrer ist der den wir in der Schule auch hatten? Oder kann das auch ein anderer, uns unbekannter sein?
Anny
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 18:58
Soweit ich das verstanden habe, schaut unser Lehrer das zuerst nach und ein anderer liest gegen.
SilviaMueller
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 19:03
Also ne Freundin hat letztes Jahr im Winter geschrieben und eine hat wohl auf dem Konzeptpapier geschrieben und es durfte nicht gewertet werden.
Wir haben extra alle gemeinsam die Blätter raus genommen
NordLB
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 19:08 - Geaendert am: 10.05.2007 19:15
Trotzdem hätte man dieses dann Gemeinsam machen sollen. Nur das hilft uns nicht weiter. Unsere Aufsicht hat gesagt es ist ok, wie sieht es den rechtlich aus?
holoway
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 19:17
Also uns hat der Dr. .... ausdrücklich gesagt, dass wenn man auf dem konzeptpapier schreibt, als erstes Reinschrift drüber schreiben muss und dann noch vermerken muss, dass es auf dem konzeptpapier weiter geht ... falls nicht dürfte es nicht gewertet werden ... was nun in der Praxis gemacht wird.

KEINE Ahnung ^^
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 19:28
Mir fällt Folgendes auf:
Wer in der Schule im Unterricht auch nicht immer zuhört, weil er Konzentrationsschwächen hat, der schreibt auch auf das Konzeptpapier.

Schüler, die sich konzentrieren können, lesen auch noch im Prüfungsstress den Hinweis, dass Eintragungen auf dem Konzeptpapier grunsätrzlich nicht bewertet werden.

In der Regel haben die Aufsichtspersonen keine Ahnung. Sie sind in der Regel nicht im Prüfungsausschuss.

Der Lehrer schaut nicht nur darüber, sondern korrigiert und bewertet die Ausführungen.
Der Zweitkorrektur liest nicht gegen, sondern korrigiert nochmals die Antworten der Prüflinge.
NordLB
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 19:51
So sehe ich das nicht.
Das hat nichts mt Konzentration zu tun. Wenn man grade im Schreibfluss ist, dann achtet man nicht wirklich darauf. Normalerweise sollte man doch davon ausgehen können, das das Papier fortlaufen und Konzeptpapier extra ist
Anny
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 20:05
Danke, ich sehe das genauso.
Ich WAR voll konzentriert, nämlich auf meine Aufgaben. Und wenn irgendwer meint, das Konzeptpapier in die Mitte klatschen zu müssen... Naja...
FredH
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 20:10
Was habt ihr bitte für komisches Papier für die Prüfung??? Bei uns in BaWü ist das Konzeptpapier grün, damit es jeder vom weißen Papier für die Reinschrift unterscheiden kann ;-)
Hallbaum
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 20:16
Meiner Ansicht nach hat das auch weniger mit der grundsätzlichen Arbeitshaltung zu tun als vielmehr damit, dass es einfach sehr unglücklich das Konzeptpapier an einer solchen Stelle anzubringen..
Ich habe die Aufsicht gefragt wo ich weiterschreiben soll und sie ist zu mir gekommen und hat auf das Konzeptpapier gezeigt und meinte ich solle einfach einen Rand ziehen, dann wäre das i.O.
Ich seh mich da eigentlich auch auf der sicheren Seite... aber ist trotzdem ziemlich ärgerlich wenn die Prüfung sonst ziemlich gut gelaufen ist...
Pille1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 20:20
Ich hab das Konzeptpapier nicht genutzt.

Jetzt denkt doch einfach mal nach, wenn soviele Personen das Konzeptpapier geschrieben haben und das vl. auhc noch geheftet in den Antwortbogen ist wird die IHK das wohl nicht als ungültig werten.
Ich trau der IHK ja viel zu, aber das nun auch wieder nicht. Die wollen doch nicht, dass man wg. sowas durchfällt.
7
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2007 20:39
Ich denke auch, dass wenn das bei sovielen Leuten das Problem war, die IHK sich wohl nicht quer stellen wird...

Wobei ich auch sagen muss, ohne euch böse zu wollen, dass bei uns am Anfang, also kurz vor Beginn, ganz klar gesagt wurde, dass das was auf dem Konzeptpapier geschreiben ist nicht bewertet wird. Man sollte es entweder vorher raustrennen oder eben drauf achten...

Und ich glaube ernsthaft, richtig shlimm wird es eh erst morgen...
sheyla
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.05.2007 20:44
mal ne andere frage bekommen wir morgen eine neue formelsammlung? heute mussten wir die ja wieder abgeben????danke
kleine-luna
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2007 20:45
ja bekommen wir, hat der bei uns auf jeden fall gesagt
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2007 20:46
Wer steckt hinter der IHK?
Es doch die Lehrer, die Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter in den Prüfungsausschüssen.
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